Die Energiepreispauschale zur Abfederung der steigenden Energiekosten für Beschäftigte und Selbstständige wird ausgeweitet. Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird laut dem aktuellen Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes an alle Beschäftigten und Erwerbstätigen gezahlt. Im Vergleich zum Koalitionsbeschluss vom März werden von der Pauschale nun auch Minijobber*innen und Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst profitieren. Die Energiepreispauschale kommt damit auch Studierenden, Bezieher*innen von Renten und Elterngeld zugute. Damit wird eine wichtige Lücke geschlossen. Die Pauschale ist steuerpflichtig nach dem individuellen Steuersatz. Somit profitieren Menschen mit geringen Einkommen stärker als Gutverdiener*innen. Insgesamt ist allein dies eine Entlastung für 44,8 Millionen Menschen.
Die steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten treffen viele Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen besonders hart. Die Regierungskoalition hat sich deshalb schon früh auf zwei weitreichende Entlastungspakete geeinigt, die nun im parlamentarischen Verfahren konkretisiert und beschlossen werden. Neben dem Heizkostenzuschuss für Empfänger*innen von Wohngeld in Höhe von 270 Euro, den Einmalzahlungen an Empfänger*innen von Grundsicherung, der Einmalzahlung zum Kindergeld wurde mit der Öffnung der Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300 Euro für Minijobber*innen eine wichtige Lücke geschlossen. Damit erhalten viele Studierende, Rentner*innen und Familien mit kleinen Zuverdiensten diese Unterstützung.
Von der Energiepreispauschale profitieren insgesamt rund 44,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger. Hinzukommen die Entlastungen für Menschen in Grundsicherung und Wohngeldbezug sowie eine kräftige Rentenerhöhung um 5,35% im Westen. Von der vorzeitigen Abschaffung der EEG-Umlage, der temporären Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und dem günstigen ÖPNV-Ticket profitieren zudem alle Bürgerinnen und Bürger.
Die Corona-Krise, lahmgelegte Lieferketten und der Krieg in der Ukraine hinterlassen deutlich ihre Spuren in unserer Gesellschaft. Die Inflation wird auch zu Wohlstandsverlusten führen. Deshalb ist es so extrem wichtig, dass gerade die Menschen mit den geringsten Einkommen und wenigen bis keinen Ersparnissen nun Unterstützung erhalten. Die Energiepreispauschale ist gerecht, da sie jenen überdurchschnittlich hilft, die wenig verdienen.
Die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Stunde, eine deutliche Erhöhung des BAföGs und die Rentenerhöhung ab Juli wird in vielen Haushalten zudem zu höheren Einkommen führen, die einen Teil der Inflation kompensieren. Aktuell kann niemand sicher prognostizieren, wie stark die Preise noch steigen werden. Deshalb dürfen weitere Entlastungspakete gerade für Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Familien mit geringen Einkommen auf keinen Fall ausgeschlossen werden.